1- Was ist eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (sog. BU)?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (oder kurz sog. BU-Versicherung) dient dazu, den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen im Falle einer Berufsunfähigkeit vor herben finanziellen Verlusten zu schützen.

Generell gilt: Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Zur Leistung kommt eine BU-Versicherung also immer dann, wenn einem Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden muss, da er auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Beruf teilweise oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann.

Der Anspruch auf eine BU-Rente ist meist rechtlich einwandfrei geregelt, da die Versicherungsbedingungen (Achtung: diese können von Versicherung zu Versicherung doch sehr unterschiedlich ausfallen) den Begriff der Berufsunfähigkeit definieren, z.B.:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.“ Schlechte Versicherungsbedingungen hinterlegen hier den Passus „voraussichtlich dauernd“ (Prognosezeitraum 3 Jahre) statt der o.g. 6 Monate.

Teilweise Berufsunfähigkeit ist eine entsprechende Beeinträchtigung, aufgrund derer eine Person ihren Beruf nur noch zum Teil ausüben kann. Dafür wird der Gesundheitszustand befundet. Zur Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit orientieren sich die Versicherer an einer für den Beruf typischen Berufsbeschreibung. Im Allgemeinen zahlen Versicherungen schon bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent (z.B. durch die Beeinträchtigung kann die versicherte Person nur noch 4 h am Tag ärztlich tätig sein, statt bislang 8 h), gemessen am zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Zur Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit orientieren sich die Versicherer an einer für den Beruf typischen Berufsbeschreibung. I.d.R. erhält der Versicherungsnehmer bei einem BU-Grad von 50% schon die volle versicherte Rente und dürfte aber auch weiterhin gleichzeitig mit 50% weiterarbeiten.

Bei Vertragsabschluss wählt der Versicherungsnehmer die gewünschte monatliche Absicherung (BU-Rente) und die Vertragslaufzeit (Versicherungsdauer i.d.R. bis zur Regelaltersgrenze 67 Jahre).

 

2-Was sind Gründe für eine BU – wann wird man überhaupt BU?

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit trifft unerwartet viele, laut Statistik beantragt mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Jedes Jahr sind das über 350.000 Menschen.

Neun von zehn Renten werden wegen einer Krankheit beantragt.

Dabei stehen neben Erkrankungen des Bewegungsapparates auch Herz-u. Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen ganz oben auf der Liste.

Zudem werden Menschen in unserer schnelllebigen Zeit immer öfter durch Gemüts- und Nervenerkrankungen (z.B. Burn Out-Syndrom) berufsunfähig. Lt. Statistik der Deutschen Ärzteversicherung mit 30,8% mittlerweile auf Platz eins bei den akademischen Heilberufen.

3-Zu welchem Zeitpunkt soll ich eine BU-Absicherung vereinbaren?

Generell gilt hier die allgemeine Aussage: umso früher, desto besser. Warum? Bei Abschluss einer BU-Versicheurng ist der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter entscheidend. Bin ich noch jünger, habe ich, zumindest statistisch gesehen weniger oder bestenfalls keine Vorerkrankungen. Da ich dem Versicherer bei Antragstellung Fragen zu meinem Gesundheitszustand beantworten muss, hat dieser daraufhin die Möglichkeit, nach Überprüfung der Daten ein Votum auszusprechen: normale Annahme, Angebot mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluß auf eine bestimmte Erkrankung oder sogar eine komplette Ablehnung.

In der Beitragskalkulation gilt: Je jünger, desto günstiger die Beiträge. Ob Mann oder Frau spielt in der Beitragskalkulation seit den sog. Unisex-Tarifen keine Rolle mehr.

Deshalb unsere Empfehlung: Sichert Euch frühzeitig den Versicherungsschutz!

 

4-Kann ich als Student überhaupt eine BU abschließen?

Ja, und dies kann sogar recht sinnvoll sein.

Zwar schließt der Begriff der Berufsunfähigkeit darauf, dass hierfür ein Beruf erlernt sein muss. Allerdings sehen die Versicherer in der Studententätigkeit schon eine „Berufstätigkeit“. Das heißt solltet Ihr aus gesundheitlichen Gründen eurem Studium nicht mehr nachgehen können, erhaltet Ihr auch hierfür eine Rente durch den BU-Versicherer.

Zudem gilt bei der BU-Absicherung der Grundsatz, je früher desto besser. Hintergrund ist die Berechnung der Beiträge nach Alter (je älter desto teurer)und Gesundheitszustand (abgefragt werden i.d.R. die letzten fünf Jahre ambulante Behandlungen und die letzten zehn Jahre stationäre Behandlungen). Das heißt kümmert hier euch schon im Studium um eine entsprechende Absicherung, bekommt Ihr diese günstiger und eventuell zu besseren Konditionen wie später im Berufsleben. Allerdings macht während des Studiums nur in den seltensten Fällen eine sog. steueroptimierte BU-Absicherung Sinn (=Sparvertrag in Form einer Rentenversicherung kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung). Insbes. da ihr noch kein oder nur ein geringes Einkommen habt und daher auch kaum Steuern zahlt. Diese Varianten wird teilweise leider recht häufig angeboten und empfohlen. Eine Risikoabsicherung in Form einer selbst. BU mit ausreichend Nachversicherungs- bzw. Erhöhungsmöglichkeiten ist unserer Meinung nach völlig ausreichend.

 

5-Bin ich nicht auch über das ärztliche Versorgungswerk (ÄVW) abgesichert?

Als angehender Mediziner hast Du nach Deinem Studium nur dann einen Leistungsanspruch aus dem ÄVW, wenn eine 100%-ige Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Diese Leistung durch das Versorgungswerk ist zugleich an eine Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit gekoppelt.

Zwar sind die Leistungen der berufsständischen Versorgung weitaus besser als die der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) und die BU-Renten sind auch höher, doch eine wichtige „Flanke“ ist offen: Das Versorgungswerk zahlt in der Regel die BU-Rente ab vollständiger Einstellung der ärztlichen Tätigkeit. Das bedeutet: Rente gibt es bei Vorliegen einer 100-prozentigen Berufsunfähigkeit. Bei einer Teil-BU stünde also kein Ersatzeinkommen aus dem Versorgungswerk zur Verfügung. Ein Chirurg beispielsweise, der aufgrund einer Verletzung oder Behinderung nicht mehr operieren kann, ist aber möglicherweise noch in der Lage, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben. Das berufsständische Versorgungswerk kann dem Betroffenen satzungsgemäss keine Leistungen gewähren, sondern ihn darauf hinweisen, dass er noch die Möglichkeit hat, eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben. Somit gewinnt die Absicherung der Arbeitskraft in Form einer zusätzlichen privaten BU-Rente insbes. für Ärzte eine sehr bedeutende Rolle.

 

6-Welche mtl. Rente zur BU-Absicherung ist sinnvoll?

Sowenig wie möglich, soviel wie nötig.

Bei der mtl. Rente sollte man sowenig wie möglich absichern, immerhin kostet eine BU Versicherung mehr, für je mehr Absicherung man sich entscheidet

Dennoch sollte man soviel wie nötig absichern, dass alle fixen Kosten (z.B. Miete, Darlehensraten etc.) plus x als mtl. Rente abgesichert sind.

Insbesondere bei niedrigeren Einkommen ist der Anteil der Fixkosten höher als bei höheren Einkommen. Als Faustregel empfiehlt sich ca. 70-80% des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens (also auch Zulagen, Sonderzahlungen berücksichtigen) abzusichern.

Je nach persönlicher Situation kann dies sehr unterschiedlich sein. Bei Verheirateten mit Kindern und nur einem Hauptverdiener sieht der BU-Bedarf natürlich anders aus, als bei einem verheirateten Paar, wenn beide Ehepartner ein entspr. Einkommen haben. Die BU-Bedarfsermittlung sollte im ersten Schritt mit einem unabhängigen Finanzberater ermittelt werden. Bei Studenten empfehlen wir je nach individueller Situation eine Absicherung in Höhe von ca. 500 – 1.000 Euro mtl. BU-Rente. Wichtig hierbei ist die Möglichkeit, nachträglich (z.B. zum Berufsstart die BU erhöhen zu können, wenn möglich ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen).

 

7-Was kostet eine BU? Kann ich mir das als Student überhaupt leisten?

Selbst für Studenten gibt es schon entspr. Einstiegskonzepte mit guten Nachversicherungsoptionen z.B. mit Eintrittsalter 20 Jahre und 500 Euro versicherter mtl. BU-Rente Versicherungsschutz bis Endalter 67 Jahre: schon ab ca. 15 Euro monatlich. Natürlich nur bei ausgewählten BU-Versicherern, welche das höchste Gütesiegel der BU-Ratingagenturen erhalten haben.

 

8-Woran erkennt man einen guten BU-Versicherer – auf was muss ich bei der Auswahl achten?

Bei der Wahl eines guten BU-Versicherers sollte man primär auf das Bedingungswerk achten, um nicht im Schadenfall ein böses Erwachen zu erleben. Jeder Versicherer hat nämlich das Recht die Musterbedingungen des Verbandes zu verbessern und ein eigenes Bedingungswerk zu gestalten. Und genau hier lohnt es sich, dies intensiv zu betrachten, da die Unterschiede zwischen den Versicherungsbedingungen (also dem Kleingedruckten) doch immens sein können. Die Beiragskalkulation spielt hierbei zunächst eine untergeordnete Rolle. Weiterhin sollte man die Finanzstärke und auch die Zahlungsmoral des Versicherers prüfen. Ebenfalls ob der Versicherer überhaupt ein spezialisierter BU-Versicherer ist und diesen Versicherungsschutz schon jahrelang über ein ausgezeichnetes Bedingungswerk anbietet oder erst seit kurzer Zeit. Im Bereich der Mediziner kommt natürlich noch die Fragestellung hinzu, hat sich der Versicherer auch auf die Absicherung von Medizinern spezialisiert?

Grundsätzlich bieten hierzu unabhängige Ratingagenturen, welche sich explizit auf den Versicherungs- und Finanzbereich spezialisiert haben, eine erste Hilfestellung zur Orientierung. Namhafte Ratingagenturen sind bpsw. Morgen&Morgen oder Franke und Bornberg. Hier werden die einzelnen Tarifbedingungen der Gesellschaft auf den Prüfstand gestellt, miteinander verglichen und entspr. Gütesiegel wie z.B. 5 Sterne vergeben.

 

9-Gibt es Unterschiede bei den Bedingungen oder tarifliche Besonderheiten?

Obwohl sich mittlerweile die Bedingungen der verschiedenen Anbieter in den letzten Jahren recht angeglichen haben (bspw. auf die abstrakte Verweisung verzichten mittlerweile die meisten Anbieter, d.h. der Versicherer darf im eingereichten Leistungsfall den Versicherten nicht auf die Ausübung, selbst in theoretischer Form, eines anderen Berufs verweisen). Ein Chirurg kann nicht gezwungen werden zukünftig internistisch zu arbeiten. Allerdings gibt es doch einige Unterschiede (auszugsweise) im Kleingedruckten:

  • Erhöhungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung sollten idealerweise enthalten sein, vor allem wenn Ihr eine BU in jungen Jahren vereinbart und diese dann mit steigendem Einkommen erhöhen wollt (als Faustformel sollten immer 70-80% des Nettoeinkommens abgesichert sein)
  • Erhöhungsgrenzen: es gibt Gesellschaften, die für die o.g. Erhöhungen relativ enge Grenzen setzen, dies sollte vermieden werden.
  • Beitragsdynamik: die Vereinbarung stellt sicher, dass euer Vertrag jährlich um üblicherweise 5% Jahr erhöht und damit die Rente auch immer etwas erhöht wird und zwar immer wieder ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen, d.h. alle Erkrankungen nach Antragstellung wären dadurch mitversichert (idealerweise steigt nämlich parallel dazu auch euer Einkommen). Solltet Ihr einmal die Anpassung nicht wünschen, könnt Ihr auch widersprechen und euer Vertrag bleibt somit auf dem letzten Ausgangsniveau.

– Garantierte Rentensteigerung: beim Abschluss könnt Ihr eine garantierte Rentensteigerung eurer BU-Rente mit vereinbaren, diese zusätzliche Option kostet zwar Geld bringt euch aber einen „Inflationsschutz“ im Leistungsfall. Denn der Versicherer gewährleistet dann im Fall der Berufsunfähigkeit eine jährliche garantierte Anpassung der BU-Rente um einen wählbaren Prozentsatz (zwischen 1,2 und 3%). Unsere Empfehlung sind hier 2%, da die durchschnittliche Inflationsrate die letzten zwei Jahre ungefähr auf diesem Niveau liegt.

10-Was ist der Brutto- bzw. Nettobeitrag oder auch eine Bonusrente?

Die Versicherer haben ihre Versicherungsbeiträge nach dem „Prinzip kaufmännischer Vorsicht“ so zu kalkulieren, so dass die Versicherungsleistung auch bei schlechtem Schadensverlauf aus den Beitragseinnahmen erbracht werden kann. Deshalb ist der vertraglich fixierte Beitrag (Bruttobeitrag) stets höher als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartenden Kosten. Die während der Vertragslaufzeit auf die Beiträge regelmäßig entstehenden Überschüsse aus geringeren Schadenskosten, Einsparung von Verwaltungskosten und Erträgen aus vorübergehender Kapitalanlage kommen jedoch den Versicherten zugute.

Werden diese Überschüsse regelmäßig mit dem Beitrag verrechnet (Überschussverwendung „Sofortrabatt“), reduziert sich der laufend vom Versicherten zu zahlende Beitrag schon ab Vertragsbeginn entsprechend. Dieser niedrigere Beitrag wird Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt.

Vorteile des Sofortrabatt:

Bei den Tarifen mit dem Überschusssystem Sofortrabatt ist die Leistung (also die BU-Rente) eine feste garantierte Größe, die sich nicht durch Überschüsse ändern kann und dadurch für die Versorgungssituation fest einplanbar ist. Bei Bonus kann sich der Beitrag nicht erhöhen.

Nachteile:

Bei den Tarifen mit dem Überschusssystem Sofortrabatt könnte sich der zu zahlende Beitrag erhöhen, falls viele Versicherungsfälle eintreten und dadurch die Überschüsse sinken. Bei Bonus kann die Leistung bei sinkenden Überschüssen geringer werden und ist dadurch nur mit ihrem garantierten Anteil fest einplanbar.

 

11-Kann der Versicherer während der Laufzeit einfach die Beiträge erhöhen?

Ja, aber nicht einfach willkürlich. Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um sehr langfristige Vertragsverhältnisse handelt, sieht der Gesetzgeber hier Ausnahmen vor und der Versicherer darf einseitige Vertragsanpassungen (nach Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder) vornehmen. Insbesondere Beitragsanpassungen kann der Versicherer vornehmen (im Rahmen der sog. Beitragsanpassungsklausel im Bedingungswerk geregelt), um die finanzielle Stabilität zu bewahren und die vertraglichen Zusagen dauerhaft auch gewährleisten zu können. Der Versicherungsnehmer kann anstatt der Erhöhung des Beitrags auch alternativ den gleichen Beitrag weiterzahlen, dann aber mit entsprechend reduziertem Versicherungsschutz.

 

12-Ist eine Infektionsklausel für Mediziner wichtig?                                             

Unbedingt, da im Fall einer Infektion bei der ein Berufsverbot einer Behörde verhängt wird, die BU-Versicherung auch in diesem Falle schon Leistungen erbringt, wenn diese Klausel dem Vertrag zugrunde liegt. Dies ist besonders für Heilwesenberufe wichtig, da per Definition die Berufsunfähigkeit dauerhaft oder zumindest über einen definierten Zeitraum (zumeist 6 Monate) andauern muss. Bei einem ausgesprochenen Tätigkeitsverbot durch eine Infektion ist diese BU-Definition nicht immer gegeben. Somit ist es von großer Bedeutung bei der Wahl eines BU-Versicherers auf den Vertragsbestandteil dieses Klausel zu achten, da nicht alle Versicherer dies anbieten.

 

13-Ist eine Beitragsdynamik oder sind auch nachträgliche Erhöhungsmöglichkeiten sinnvoll?

  • Beitragsdynamik:

Mit einer vereinbarten Beitragsdynamik steigt jedes Jahr die versicherte BU-Rente und analog dazu auch der Beitrag. Prinzipiell ist eine Beitragsdynamik immer sinnvoll – z.B. progressiv i.H.v. 5% – da hier ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung von Jahr zu Jahr gesteigert werden kann, quasi als Inflationsausgleich. Diese jährliche Beitragsdynamik ist ein Angebot des Versicherers und kann vom Versicherungsnehmer widersprochen werden – auch mehrere Jahre hintereinander. Oder auch auf Wunsch des Versicherungsnehmers komplett aus dem Vertrag wieder herausgekündigt werden.

  • Erhöhungsoption oder Nachversicherungsgarantien

Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden verschiedene Erhöhungsoptionen innerhalb der ersten drei bis fünf Vertragsjahre angeboten. Diese gestalten sich bei jeder Gesellschaft unterschiedlich, grundsätzlich wird dem Kunden zeitnah nach Vertragsabschluss (meist innerhalb der folgenden 3-5 Vertragsjahre) angeboten, die BU-Rente auf eine bestimmte Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben. Dies sind die ereignisunabhängigen Erhöhungsoptionen.

Nachversicherungsgarantien sind ereignisabhängig. Nach einem definierten Ereignis (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Finanzierung einer Immobilie, Aufnahme einer selbst. Tätigkeit etc.) hat der Versicherte das Recht innerhalb festgelegter Fristen und Grenzen seine BU-Rente den Gegebenheiten anzupassen und diese ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

 

Wichtig: Bis zu welcher Summe man insgesamt seine BU erhöhen und mit welcher Summe man max. eine Erhöhung im Rahmen der Erhöhungsmöglichkeiten umsetzen kann, ist von Versicherer zu Versicherer durchaus sehr unterschiedlich.

 

Prinzipiell sollte man bei der Wahl eines BU-Versicherers unbedingt darauf achten, dass umfangreiche  Erhöhungsmöglichkeiten dem Vertrag zugrunde liegen. Erkrankungen die nach dem Ursprungsvertrag entstanden sind (z.B. ein Bandscheibenvorfall) wären dadurch in der erhöhten BU-Rente mitversichert. Ohne Option müsste man andernfalls für den erhöhten BU-Rententeil neue Gesundheitsfragen beantworten, welche dann zu Problemen bei der Annahme durch den Versicherer führen können. Insbesondere für Studenten und Berufsanfänger ist die Vereinbarung einer ereignisunabhängigen Erhöhungsoption somit ein „must have“.

 

14-Spielt die Finanzstärke eines VR bei der Auswahl auch eine Rolle?         

Durchaus vor allem im aktuellen Zinstief wird die Bedeutung der Finanzstärke des Anbieters immer wichtiger. Obwohl bei einer reinen Risiko-BU kein Sparvorgang stattfindet werden dennoch erwirtschaftete Überschüsse direkt zur Beitragsreduzierung verwendet (siehe Frage -Brutto-Netto-Beitrag). Das heißt, mangelt es dem Versicherer an Finanzstärke und Anlageexpertise ist die Gefahr vorhanden, dass nicht ausreichend Überschüsse erwirtschaftet werden und somit der Beitrag nach oben korrigiert werden muss (siehe Frage Kann der Versicherer einfach die Beiträge erhöhen).

 

15-Muss ich mich bei Antragstellung von einem Arzt noch untersuchen lassen oder nur die Fragen im Antrag selbst beantworten?                                              

Grundsätzlich sind zunächst nur die Gesundheitsfragen bei Antragstellung nach bestem Wissen und Gewissen eigenständig auszufüllen. I.d.R. bezieht sich der Abfragezeitraum auf die letzten 5 Jahre ambulanter Untersuchungen und die letzten 10 Jahre bei stationären Aufenthalten. Es kann aber sein, dass je nach Gesundheitsstatus, also den gemachten Angaben im Antrag, weitere Rückfragen durch die Versicherung kommen. Diese können dann entweder genauere Angaben durch Fragebögen, Befundberichte oder ärztliche Untersuchungen einfordern.

16-Ist die Annahmepolitik eigentlich sehr unterschiedlich?                              

Prinzipiell ist es den Versicherern natürlich am allerliebsten, nur Personen mit einer weißen Krankenakte versichern. Doch dies ist leider nicht immer der Fall. Sogenannte Vorerkrankungen bestimmen die Versicherbarkeit in den Gesundheitsversicherungen wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Muss ich durch bestehende Vorerkrankungen (welche ich durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag dem Versicherer offen legen muss) Ausschlüsse und/oder Zuschläge in Kauf nehmen? Oder wird der Antrag auf BU-Schutz sogar abgelehnt?

Lt. Statistik des GDV  aus dem Jahre 2014 werden die Versicherungskunden gegen BU wie folgt versichert:

– 75% angenommene Verträge ohne Zuschläge oder Ausschlüsse

– 3% angenommene Verträge mit Zuschlägen (ohne Ausschlüsse)

– 11% angenommene Verträge mit Ausschlüssen (ohne Zuschläge)

– 1% angenommene Verträge mit Ausschlüssen und Zuschlägen

– 5% Anträge, die nicht policiert werden konnten, da keine Rückmeldung vom Kunden

– 4% abgelehnte (nicht policierte) Anträge

 

Interessant hierbei: Da die Versicherer durchaus unterschiedliche Zielsetzungen und eine abweichende Annahmepolitik verfolgen, sollte man sich bei der Antragstellung zunächst nicht nur auf einen Versicherer fokussieren und zumindest drei Gesellschaften in die engere Auswahl ziehen. Hilfestellung hierbei bietet ein unabhängiger Versicherungsmakler.

 

17-Was ist eine Risikovoranfrage?                                                                           

Wie bereits in dem Blogbeitrag zur Annahmepolitik erwähnt, empfehlen wir bei Vorerkrankungen dringend zunächst eine anonyme (und von Seiten des Antragstellers auch unverbindliche) Risikovoranfrage vor Vertragsabschluss bei einer bestimmten Auswahl von Versicherungen zu stellen! Warum der Aufwand? Mit der Risikovoranfrage kann man vorab die Chancen auf eine Versicherbarkeit (dies betrifft nicht nur die BU, sondern bspw. die Krankenversicherung oder den Todesfallschutz) ausloten, ohne einen negativen Eintrag in die sog. HIS-Wagnisdatei zu riskieren. Mit Hilfe dieser Datei tauschen Versicherungen nämlich Informationen über ihre Kunden aus. Wird ein verbindlicher Antrag bei einer Gesellschaft abgelehnt, so ist dies in der Datei hinterlegt und bei einem Neuantrag einer anderen Gesellschaft für diese dann bei Abfrage sichtbar.

 

18-Kann ich die Beiträge zur BU von der Steuer absetzen?                              

Ja und nein, je nach vereinbartem Modell und persönlicher steuerlicher Situation können BU-Beiträge im Rahmen der sog. Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung deklariert werden.

Die Beiträge einer reinen Risiko-BU können zwar steuerlich geltend gemacht werden, allerdings ist der vorgegebene Maximalbetrag zur steuerlichen Abzugsfähigkeit meist schon durch die KV-Beiträge ausgeschöpft.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die BU-Versicherung mit einer Rentenversicherung zu koppeln. In der steuerlichen Gestaltungsform einer sog. Rürup- oder Basisrente ist der Gesamtbeitrag dann ebenfalls bis zu entspr. Höchstgrenzen steuerl. ansetzbar. Dieses Modell ist insbes. aufgrund des Einkommens für angest. Mediziner interessant (auch schon zum Berufsstart). Unser Erachtens für Studenten i.d.R. aber nicht empfehlenswert.

Über die steuerliche Subvention bekommt ihr dadurch quasi fast die Rentenversicherung zur BU-Rente vom Staat dazu geschenkt. Wie sieht hierzu die genaue steuerliche Berechnung aus? Lasst Euch von einem Experten zunächst die steuerliche Berechnung erstellen.

 

19-Gibt es für Jungmediziner besondere Modelle?                                              

Ja, für Studenten und angehende Mediziner gibt es spezielle und verschiedene Konzepte einer BU-Versicherung um auch schon mit recht günstigen Beiträgen Versicherungsschutz zu genießen.

Beispielsweise:

  • Vereinbarung einer recht geringen BU-Summe im Studium mit dem Ziel die BU-Rente später (über Erhöhungsoptionen) entsprechend anzupassen und evtl. auch später zum Berufsstart in eine steueroptimierte BU-Rente in Verbindung mit einer sog. Rürup-Rente umzuwandeln.

Wir empfehlen schon im Studium eine BU-Rente von 500 – 1.000 Euro mtl. abzusichern.

  • Modelle mit reduziertem Startbeitrag: hierbei wird ein identischer Versicherungsschutz für einen geringeren Beitrag geboten, im Gegenzug steigt der Beitrag dann zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt (2-3 Jahre später) an (oft um das Dreifache an!). Solche werden oft nur in Kombination mit Rentenversicherungen angeboten und es sollte genau geprüft ob eine solche Variante im Studium schon Sinn ergibt.
  • FrozenDoc für medisunited: Bei diesem Modell ist es das alleinige Ziel zunächst für wenig Beitrag den Gesundheitszustand zu sichern und über verschieden Optionen später diesen in einen vollwertigen Schutz auszubauen. Hierbei nimmt man dann in Kauf, zunächst auch eine Rente deutlich unter 1.000 € abzusichern. Dafür ist der Beitrag sehr günstig. Weitere Infos hierzu findest Du hier.

 

20-Warum sollte ich mich zu dem Thema BU unbedingt von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen?                                                                    

Grundsätzlich gilt: Während der Versicherungsmakler bei keiner Versicherung beschäftigt ist und im Auftrag des Mandanten handelt, ist der Versicherungsvertreter seinem Unternehmen gegenüber verpflichtet, das er vertritt. Versicherungsmakler benötigen eine Zulassung und sind im sog. Vermittlerregister registriert. Ein zusätzliches wichtiges Kriterium für die Auswahl eines Versicherungsmakler: er sollte unabhängig sein, d.h. keine andere Versicherung darf bei ihm beteiligt sein und dieser wiederum bei keiner Versicherung beteiligt sein. Dies ist leider nicht bei allen Versicherungsmaklern der Fall. Nur so kann dieser unabhängig im Auftrag seines Kunden aus einer Vielzahl von Gesellschaften auswählen. Der Versicherungsvertreter hingegen ist immer weisungsgebunden und darf nur die Produkte seines Unternehmens und deren Partnergesellschaften vermitteln.